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Begründung Einspruchsentscheidung
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30.01.2009, 23:43
Beitrag: #11
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Kiharu schrieb:Na von mir aus, über die Unterschiede mache ich mir ehrlich gesagt nicht so viele Gedanken.Zitat:Hauptsachgebietsleiterin BP Kiharu schrieb:Wen schrecken denn 220 € ab? Wenn ich wegen 1000 € vors Gericht ziehe, dann sollten die 220 € Kostenvorschuss schon drin sein.Das ist für mich auch überraschend. Aber die Erinnerung an den Kostenvorschuss ist seltsamerweise für manchen Mandanten Anlass, sich über die möglichen Gesamt-Kosten des Verfahrens Gedanken zu machen... schönen Tag noch phönix |
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