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Begründung Einspruchsentscheidung
30.01.2009, 23:43
Beitrag: #11
RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Kiharu schrieb:
Zitat:Hauptsachgebietsleiterin BP

Wo gibts denn sowas?
Es gibt einen SGL BP und einen HSGL Einkommensteuerrecht aber von einem HSGL BP habe ich noch nichts gehört.
Na von mir aus, über die Unterschiede mache ich mir ehrlich gesagt nicht so viele Gedanken.

Kiharu schrieb:Wen schrecken denn 220 € ab? Wenn ich wegen 1000 € vors Gericht ziehe, dann sollten die 220 € Kostenvorschuss schon drin sein.
Das ist für mich auch überraschend. Aber die Erinnerung an den Kostenvorschuss ist seltsamerweise für manchen Mandanten Anlass, sich über die möglichen Gesamt-Kosten des Verfahrens Gedanken zu machen...

schönen Tag noch

phönix
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung - phönix - 30.01.2009 23:43

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