Begründung Einspruchsentscheidung
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30.01.2009, 22:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2009 22:17 von meyer.)
Beitrag: #10
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Kiharu schrieb:Um welchen Streitwert geht es denn?nur ca. 5 TEUR In dem Fall meint die Amtsleitung irgendwie, mit aller Macht durchgreifen zu müssen, wobei es auf Recht und Gesetz nicht immer so genau ankommt.. Der Stpfl. gehörte mal einem Organ einer skandalträchtigen Kapitalgesellschaft an (nicht durch unser Büro beraten, natürlich längst insolvent). Das nämliche FA hat in diesem Zusammenhang sicher etliche Mio festgesetzte Steuern nicht realisieren können. Sobald der Name nur auftaucht, vermutet die Amtsleitung Betrug, auch wenn z. B. die Ehefrau (selbst Unternehmerin) mit der Sache nicht das geringste zu tun hatte. In dem Umfeld hat die Amtsleitung sogar mal eine schon erfolgte Einspruchsabhilfe nach § 164 wieder zurückdrehen lassen. Die Entscheidung der RB-Stelle (die allerdings tatsächlich nicht absolut zwingend aber vertretbar war) passte der Amtsleitung nicht, ging allerdings zunächst dort nicht über den Tisch. |
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