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Begründung Einspruchsentscheidung
30.01.2009, 21:42
Beitrag: #9
RE: Begründung Einspruchsentscheidung
phönix schrieb:Also den Fall einer von der BFH-Rechtsprechung abweichenden Auffassung des Finanzamts hatte ich schon öfter.
Geht noch besser: der BMF hat in 2004 eine Richtlinie rausgelassen hat, die der früheren (und späteren: 2005) BFH-Rechtsprechung widersprochen hat - es geht um die Übertragung von Geldvermögen (gegen Einräumung von dauernden Lasten) zur Tilgung von Schulden.
Gestartet habe ich diese Gestaltung im Dezember 2003 aufgrund damals geltender BFH-Rechtsprechung. Im letzten Jahr stellte die BP fest, dass sie die Zahlung der dL nicht anerkennen dürfe - w. EStRl.
Ich habe Sprungklage eingelegt, weil das FA im Rb-Verfahren ja nicht anders entscheiden durfte. Das FA hat die Zustimmung abgelehnt!
Ich rief also den Rb-Sachbearbeiter an. "Das muss ich mit der OFD klären, ob wir da nicht ohne FG-Verfahren abhelfen."
Bin mal gespannt, ob sich was tut oder nur auf Zeit gespielt wird. Dann gibt´s eine Untätigkeitsklage.

So Fälle wie von meyer oder meiner machen doch einfach nur Laune. Verlieren ist (o.k.: fast) unmöglich.
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung - tosch - 30.01.2009 21:42

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