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Begründung Einspruchsentscheidung
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30.01.2009, 21:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2009 21:32 von Kiharu.)
Beitrag: #8
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Zitat:Hauptsachgebietsleiterin BP Wo gibts denn sowas? Es gibt einen SGL BP und einen HSGL Einkommensteuerrecht aber von einem HSGL BP habe ich noch nichts gehört. Wen schrecken denn 220 € ab? Wenn ich wegen 1000 € vors Gericht ziehe, dann sollten die 220 € Kostenvorschuss schon drin sein. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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