Begründung Einspruchsentscheidung
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30.01.2009, 21:26
Beitrag: #7
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Also den Fall einer von der BFH-Rechtsprechung abweichenden Auffassung des Finanzamts hatte ich schon öfter.
Wie sagte dazu eine Hauptsachgebietsleiterin BP: Geben wir doch dem BFH Gelegenheit, seine Rechtsauffassung zu überdenken.... Als Problem bei der Durchsetzung der eigenen Aufassung hat sich in den letzten Jahren die vorgezogene Kostentragung beim FG herausgestellt, da manche Mandanten zwar in Zivilprozessen jede Menge Geld den Anwälten in aussichtlosen Sachen in den Rachen werfen, aber in Steuersachen seltsamerweise zurückschrecken. schönen Tag noch phönix |
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