Begründung Einspruchsentscheidung
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30.01.2009, 21:16
Beitrag: #6
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Aber spinnen wir den Faden doch mal weiter:
Du klagst. Wenn das FG dir Recht gibt und damit der BFH-Rechtsprechung entspricht, dann dürften sie die Revision nicht zulassen. Das FG müsste ggf. in die NZB gehen. Dies geht aber nur mit Zustimmung des FinMin bzw. OFD (wo es eine solche noch gibt). Die werden sich jedoch schwer hüten für einen solchen Fall grünes Licht zu geben, zumal es schwierig werden dürfte die NZB überhaupt zu begründen. Wenn das FG von der Meinung des BFH abweicht, müssen sie die Revision zulassen. Dann wäre der Weg für Deinen Mandanten frei und es wird neu gewürfelt. Um welchen Streitwert geht es denn? Ich wurde in 6 Jahren noch nicht einmal von meinem Vorgesetzten zu einer Entscheidung gedrängt. Wir haben quasi Narrenfreiheit und unser Chef setzt viel Vertrauen in unsere Entscheidung. Roter Reiter hin oder her. Das ändert doch nichts daran, dass ich meine Entscheidung nicht von persönlichen Abneigungen abhängig mache. Ich musste mich noch nie vor den Karren der Amtsleitung spannen lassen und das ist auch gut so. Wer im Recht ist, soll es auch bekommen. Auch wenn mir das persönlich gegen den Strich geht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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