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Begründung Einspruchsentscheidung
30.01.2009, 21:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2009 21:09 von meyer.)
Beitrag: #5
RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Kiharu schrieb:Aber @meyer kann ja noch klagen.
Bei der Steilvorlage dürfte das sicher sein. Zumal der künftige Beklagte selbst einräumt, dass seine Rechtsauffassung von der des BFH abweicht.

Es werden wilde Ausführungen (zu einer im eigentlichen Sinn zivilrechtlichen Problematik aus dem BGB) gemacht. Untermauert ausschließlich mit (wenigen) Verweisen, die allenfalls am Rande mit der Sache zu tun haben.

Dann folgt der Satz "Diese Überlegungen, die vom BFH offensichtlich unberücksichtigt geblieben sind, lassen es für sinnvoll und notwendig erachten, die Frage in einem finanzgerichtlichen Verfahren klären zu lassen).

Ich habe einen guten Draht zum RB-Sachbearbeiter, den ich sogar für im Allgemeinen sehr kompetetent erachte.

Das Problem ist, dass ein Stpfl. tangiert ist, der im FA "einen tiefroten Reiter" hat. Bereits auf mehreren anderen Baustellen wurde deutlich, dass das FA in dem Fall auf Anordnung der Amtsleitung Entscheidungen getroffen hat, deren Begründungen den Bearbeitern große Verrenkungskünste abnötigten. Ich bin sicher, der Bearbeiter selbst hätte hier lieber abgeholfen.

Die Begründung, die hier ja im Ergebnis bedeutet: "Der BFH ist zwar auf bisher auf Ihrer Seite, wird aber unseretwegen seine Rechtsprechung ändern", begegnet mir aber zum ersten Mal.

Übrigens ein BL nördlich der Mainlinie.
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung - meyer - 30.01.2009 21:00

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