Entsendung in die USA
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15.01.2009, 21:11
Beitrag: #13
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RE: Entsendung in die USA
Eigentlich müsste der dt. AG ja keine Lohnsteuer abführen, wenn der AN hier nicht steuerpflichtig ist.
Aber er wird sich hüten, den nicht einzubehalten. Welcher AG weiß schon, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn, dann auch noch für mehr als 183 Tage? Auch dieser Mensch würde seine komplette Lohnsteuer zurück bekommen. Zu beachten ist aber § 50d Abs. 8 EStG. |
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