Entsendung in die USA
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15.01.2009, 20:54
Beitrag: #12
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RE: Entsendung in die USA
Vielen Dank Petz,
in den Wassermeyer brauch ich nicht rein. Der Mensch hat alle Zelte in D abgebrochen (keine Wohnung und ganz selten Besuche). Im Ergebnis also in D eine Erklärung abgeben und sich darüber die gezahlten LST wiederholen. In USA natürlich unbeschränkte Steuerpflicht und die Einkünfte sind dort zu versteuern. Ich weiss ja, ich nerve, aber kleine Abwandlung: Ein andere Kollege von ihm (LG meiner Freundin) hat hier in D noch Wohnsitz und gilt in D als ansässig. Auch er arbeitet in USA und zwar deutlich länger als 183 Tage. Lohn läuft ganz normal weiter. AG berechnet den gezahlten Lohn an die Firma in USA weiter. Steuerliche Behandlung hier: Besteuerungsrecht für den Lohn liegt nach Art. 15 in USA. In D Freistellung aber Progression. LST-Abzug vom dt. AG auch hier eigentlich richtig. Richtig? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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