Entsendung in die USA
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14.01.2009, 22:19
Beitrag: #3
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RE: Entsendung in die USA
Danke.
Da keine Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorliegen, keine beschränkte Steuerpflicht in D. Also ist der AN in D raus aus der Einkommensbesteuerung. Die Sache mit dem Wegzugsjahr ist klar. Nun frage ich mich aber, auf welcher Grundlage der dt. AG normale dt. Lohnsteuer einbehält? § 39d EStG zieht nicht, da keine Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorliegen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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