Entsendung in die USA
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14.01.2009, 21:42
Beitrag: #2
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RE: Entsendung in die USA
Kiharu schrieb:...aber eine beschränkte aufgrund der Einkünfte vom dt. AG?Nur, wenn es sich um 19er Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt. Das Besteuerungrecht kann dann aber dennoch aufgrund DBA beim anderen Staat liegen. Ein Lohnsteuerabzug in D hätte zudem grundsätzlich Abgeltungswirkung, d. h. keine Einbeziehung in eine Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht. Im "Übergangsjahr" (für einen Teil des Jahres unbeschränkte Steuerpflicht) muss alles in eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht einbezogen werden. Kiharu schrieb:Zusätzlich wäre in den Staaten aufgrund der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht eine Steuererklärung abzugeben, oder?Zumindest wären irgendwie Steuern zu zahlen. Ob es auch Fälle ohne Deklarationspflichten gibt (Abzugsteuern mit Abgeltungswirkung) entzieht sich meiner Kenntnis. |
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