Aufteilung 35a u. Kap
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12.01.2009, 16:36
Beitrag: #1
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Aufteilung 35a u. Kap
Getrennt lebendes Ehepaar besitzen (50/50) eine ETW. Nur die Frau bzw. Kinder wohnen darin. Die lfd. Kosten usw. zahlt nur die Frau (wurde so zwischen den Partnern mündl. vereinbart).
Da jedoch beide Eigentümer sind, stellt der Verwalter die BK-Abrechnung auf beide Namen aus. Das FA erkennt daher nur 50% der Kosten nach 35a an. Das ist doch Irrsinn, oder? Der Mann wohnt nicht dort usw. und nach Rz. 34 des BMF "erfolgt die Aufteilung der Höchstbeträge grundsätzlich nach Maßgabe der jeweiligen Aufwendungen", die ja nunmal nur die Frau trägt. Aber wie ist es mit den Zinsen bzw. KapErtSt aus der Instandhaltungsrücklage? Die laufenden Einzahlungen trägt zwar nur die Frau, aber die vorher erfolgten die Zahlungen gemeinsam (während des Zusammenlebens). Sind die Zinsen aufzuteilen? Eigentlich ja, da die Rücklage beiden Eigentümern zusteht, oder? Weiterhin sind Kap.-Anlagen aus der gemeinsamen Zeit auf die Frau übertragen wurden (ebenfalls mündl.). Die Bank stellt die Steuerbesch. jedoch weiterhin auf beide Namen aus. Ist hier auch eine Aufteilung vorzunehmen? |
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Aufteilung 35a u. Kap - Opa - 12.01.2009 16:36
RE: Aufteilung 35a u. Kap - showbee - 12.01.2009, 17:24
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