10. September um 10 Uhr
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11.12.2008, 09:38
Beitrag: #115
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RE: 10. September um 10 Uhr
So .. ich habe noch einmal etwas genauer recherchiert:
Nach � 31 Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( BVerfGG) erlangt diese Entscheidung des BVerfG m.E. nach � 13 Nr. 11 BVerfGG ( Antrag eines Gerichtes gem. Art. 100 Abs 1 GG) Gesetzkraft. Dar�ber hinaus bedarf es nach Auskunft des Leiters des Referates B�rgerangelegenheiten des BMF keines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens, da den Steuerpflichtigen durch Anwendung der vom BVerfG vorgegebenen �bergangsregelung keinerlei Nachteile entstehen. Dieses habe ich allerdings nicht so ganz verstanden, da der Urteilestext wie ich finde die Pflicht des Gesetzgebers beinhaltet, das Gesetz r�ckwirkend anzupassen... aber wir werden sehen :-) lg, Jive |
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