10. September um 10 Uhr
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10.12.2008, 12:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2008 12:14 von Jive.)
Beitrag: #108
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RE: 10. September um 10 Uhr
Es gilt m. E. gerade nicht das alte Recht @ Opa
Bis zu einer rückwirkenden Neuregelung gilt § 9 Abs. 2 Satz 2 EstG statt ab dem 21 Km schon ab dem ersten Km. ( Siehe Urteil) und diesen Satz gibt es im alten Recht nunmal nicht. Damit das alte Recht gilt müsste ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen worden sein. Und das habe ich bisher nicht mitbekommen..daher auch meine verwunderung.... oder ist das nicht nötig wenn eine Verfassungs-Unvereinbarkeit festgestellt wird? lg, Jive |
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