10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 20:41
Beitrag: #99
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RE: 10. September um 10 Uhr
Ich würde gerne noch einmal zur Rückwirkung kommen wollen.
Was meint Ihr wie der Gesetzgeber reagiert? Das Bundesverfassungsgericht hat die jetztige Regelung ja gerade nicht für nichtig erklärt, sondern lediglich als mit dem grundgesetz unvereinbar. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung (§ 165 Abgabenordnung) sowie entsprechend im Lohnsteuerverfahren, hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen und in sonstigen Verfahren, in denen das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschränkung auf „erhöhte“ Aufwendungen „ab dem 21. Entfernungskilometer“ entfällt. Daraus folger ich, dass gerade noch nicht das "alte" Recht gilt.. dieses müsste der Gesetzgeber erst wieder in Gesetz gießen. Vielmehr haben wir jetzt keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten die aber nun bereits ab dem ersten Kilometer "wie" Betriebsausgaben abziehbar sind ( und nicht erst ab dem 21. ) lg, Jive |
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