10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 16:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 16:16 von Opa.)
Beitrag: #86
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RE: 10. September um 10 Uhr
@2ndReality
Es ist klar, daß die verfassungswidrige Änderung in eine verfassungskonforme Anwendung rückwikend zu ändern ist (das ist ja klar), ABER es heißt nicht, daß eine andere Anwendung (als eben die, die bis 2006 angewendet wurde) zu schaffen ist. Die verfassungswidrige Änderung muss aufgehoben werden. Es muss keine neue geschaffen werden. Hoffe, daß wir damit den Disput geklärt hätten. @Kiharu Da werde ich mal sehen, ab wann ich die ersten geänderten Bescheide bekomme bzw. ab wann die Kürzung nicht mehr angewendet wird. Hab gerade heute 2 Erklärungen verschickt, die kommen bestimmt erstmal noch mit der Kürzung zurück. @All Glückwunsch, dies ist das neue Topthema in diesem Forum. (was allerdings zu erwarten war. |
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