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10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 14:27
Beitrag: #78
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RE: 10. September um 10 Uhr
Ach Opa, so oft wie sich der Voßkuhle verhaspelt hat, können im schriftlich abgefassten Urteil noch einige Granaten versteckt sein. Auch war die TV Übertragung nur insoweit "bindend" als er den Tenor vorgelesen hat (alles ab Im Namen des Volkes bis (...) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.") Die mündliche Begründung die er danach abgab war zwar auch abgelesen, jedoch nicht die Begründung im Rechtssinn, weil nur eine kurze mündliche Zusammenfassung der tragenden Gründe. Was zählt ist allein die Begründung die am Ende im Bundesgesetzblatt zu finden ist...
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