10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 12:41
Beitrag: #60
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RE: 10. September um 10 Uhr
@Catja, nein, keine Rückwirkung, weil ein verfassungswidriger Zustand durch einen verfassungsgemäßes Zustand ersetzt wird. Rückwirkung hat man nur, wenn verfassungsgemäßer Zustand verändert wird. Frag mich jetzt aber nicht, was passiert, wenn der verfassungswidrige Zustand dann widerum mit verfassungswidrigem Gesetz ersetzt wird. Das dürfte dann schon eine Art Rückwirkung sein...
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