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Anhörung nach § 91 AO
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08.12.2008, 15:39
Beitrag: #2
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RE: Anhörung nach § 91 AO
Nunja, ich verstehe das als "hohle Drohung". Es geht darum, dass das FA die Adressen wohl nicht verifizieren kann. Insoweit droht es nun mit Verzifizierung im Ausland. Wenn der Stpfl bei der Angabe "gemauschelt" hat, könnte ihm ggf im Ausland irgendwas "drohen" und davor will das FA vielleicht suggestiv "warnen"...
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Anhörung nach § 91 AO - tolledeu - 08.12.2008, 15:03
RE: Anhörung nach § 91 AO - showbee - 08.12.2008 15:39
RE: Anhörung nach § 91 AO - phönix - 08.12.2008, 16:36
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