Diskussion Erbschaftsteuerreform
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06.12.2008, 11:18
Beitrag: #24
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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Hallo!
@Zaunkönig: ich finde deine Kritik bzgl. des EFH nur bedingt gut. Deine Idee mit pauschaler Besteuerung und hohen Freibeträgen hatten wir doch bis dato und es wurde für alles genutzt. Man muss sich eben vergegenwärtigen, dass auch die Schenkung alle 10 Jahre den FB auslöste und man so "sich gut gestalten konnte". Also musste eine genauere Lösung her und hier verstehe ich deine Kritik an der Lösung nicht. Steuerfrei soll verbleiben die Selbstnutzung, also die eigene Nutzung des Erben. Nicht begünstigt wird allein das Näheverhältnis zur Person. Wenn man eben ein Haus und eine riesen Familie in der Welt hat, muss man eben das Häuschen auf den dort lebenden durch Vorausvermächtnis übergehen lassen. Es gibt doch für alles eine Lösung. Zu den anderen Vorschlägen: ErbSt in ESt integrieren: technisch vertretbar und möglich. Hätte jedoch Verfassungsänderung bedurft wegen Art. 106 GG, die ErbSt wird dort neben der ESt genannt. Außerdem sind die Aufkommen völlig unterschiedlich geregelt (ESt = Gemeinsam, ErbSt = Land). Man hätte also antizipieren müssen, wieviel ESt auf die "Erbschaften" entfiele und das in Art. 106 III GG übernehmen müssen. Zur Erbfallsteuer: Dies würde zur völligen Negierung der Verhältnisse des Erben führen und dies würde wohl Art. 3 GG nicht erlauben. Es kann nicht die gleiche Steuer auf ein Erbschaft anfallen, die zum einen an den Nachbarn bzw. an den Ehegatten geht. Ehegatten & Familie sind nach Art. 6 GG zu priviligieren. Ansonsten: Es gab und gibt immer Gesetze, deren Lösung nie von vornherein klar war. Selbst das BGB von 1900 nach fast 10 Jahren Beratungen hielt viele Baustellen offen, die man nach den Motiven eindeutig einer "Klärung durch Wissenschaft und Rechtssprechung" vorbehielt, weil sich der Gesetzgeber hier nicht entscheiden wollte. Das ist und bleibt gerade heute legitim. Der Gesetzgeber ist nicht zum Idealgesetz verpflichtet, weil es auch faktisch in der Demokratie unmöglich ist. Zur Gestaltung: Gerade bei der Lohnsummenregelung hattet ihr doch hier schon selbst Gestaltungen vorgeschlagen: Gründung und Einbringung in GmbH. Die GmbH ist nach § 5a GmbHG schon zu 1 Euro erhältlich, also nicht wirklich teuer. Auch kann man immernoch gern zu Ltd., Sarl & Co. greifen. Möglich wäre auch "Leiharbeit" in einer Betriebsaufspaltung etc. Bzgl. der Gestaltung an sich: genau das ist doch das tgl. Brot eines Gestaltungsberaters. Zeigen dass das Gesetz keine Lösung bereit hält, suchen von Lösungsalternativen (dazu gibts in Kürze xxx Aufsätze in jeder Postille) und dann Alternativen vorschlagen. Der Mandant muss dafür bezahlen und sich was aussuchen, der Berater stellt die Risiken klar. Wenn man sich dann noch einen Anwalt ins Boot holt, kann man vielleicht die zivilrechtlichen Verträge so stricken, dass sie VOR Erbfall, aber NACH Klärung eines Problems wieder rückgängigmachbar sind. Ein Steuerberater sollte sich mE nie als reiner Buchhalter & JA Ersteller verstehen. Nun gut, ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende, der showbee |
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