Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30€/km für Gewerbe Ehefrau?
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04.07.2007, 10:04
Beitrag: #3
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RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30€/km für Gewerbe Ehefrau?
Wie wäre es mit R 38 (1) LStR: Abweichend von Satz 3 können die Fahrtkosten auch mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nach der höchsten Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festsetzt.
bzw. H 38 LStH: Pauschale Kilometersätze Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs können die Fahrtkosten mit folgenden pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden (>BMF vom 20.08.2001 - BStBl I S. 541): 1. bei einem Kraftwagen 0,30 EUR je Fahrtkilometer, Es handelt sich eindeutig um Dienstreisen und die Kosten für das Auto werden ja wohl von Beiden getragen. Es ist m.E. auch nicht möglich ein Auto auf zwei Personen zuzulassen. Viele Grüße |
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