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SECURENTA
24.11.2008, 18:06
Beitrag: #3
RE: SECURENTA
phönix schrieb:Der Betrieb 2004, S. 2613

In der Folge gab es auch ein entspr. FG-Urteil (finde ich jetzt bloß nicht so schnell) , dass die Finanzverwaltung im Normalfall (aber Ausnahmen möglich!) auch nach langer Zeit verpflichtet ist, nach § 175 zu ändern.

Hallo,

die Änderungsgrundlagen sind glaube ich klar, 175 i.V.m. 171(10) AO. Aber was wenn das Amt gar keine Unterlagen mehr hat, weil ein Eifriger nach 10 Jahren alles über den Jordan warf?

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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SECURENTA - tolledeu - 24.11.2008, 16:05
RE: SECURENTA - phönix - 24.11.2008, 17:11
RE: SECURENTA - tolledeu - 24.11.2008 18:06
RE: SECURENTA - phönix - 24.11.2008, 23:03
RE: SECURENTA - Petz - 24.11.2008, 23:14
RE: SECURENTA - phönix - 25.11.2008, 10:26
RE: SECURENTA - Petz - 24.11.2008, 18:33
RE: SECURENTA - maxell - 24.11.2008, 19:49

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