Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 35a extrem
20.11.2008, 16:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2008 16:52 von Jive.)
Beitrag: #2
RE: § 35a extrem
Also ich würd den Spass in die Steuererklärung einbauen... wie in dem Thread schon ausgeführt.( ich fand das beispiel mit der Waschmaschiene passend )

War die Tätigkeit im Haushalt des Stpfl.? ja

liegt eine Rechnung vor mit dem Ausweis der Arbeitszeit ? ja

unbare zahlung ?? ja

und das zusammenbauen eines Schrankes ist doch eindeutig eine dienstleistung.

sehe da keine Probleme und würde notfalls auch klagen, denn der Gesetzeswortlaut ist doch einwandfrei erfüllt. :-)

lg, Jive
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
§ 35a extrem - Clematis - 20.11.2008, 16:01
RE: § 35a extrem - Jive - 20.11.2008 16:50
RE: § 35a extrem - Clematis - 20.11.2008, 16:51
RE: § 35a extrem - Opa - 20.11.2008, 16:52
RE: § 35a extrem - Clematis - 20.11.2008, 18:03
RE: § 35a extrem - Opa - 20.11.2008, 18:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation