§ 35a extrem
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20.11.2008, 16:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2008 16:52 von Jive.)
Beitrag: #2
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RE: § 35a extrem
Also ich würd den Spass in die Steuererklärung einbauen... wie in dem Thread schon ausgeführt.( ich fand das beispiel mit der Waschmaschiene passend )
War die Tätigkeit im Haushalt des Stpfl.? ja liegt eine Rechnung vor mit dem Ausweis der Arbeitszeit ? ja unbare zahlung ?? ja und das zusammenbauen eines Schrankes ist doch eindeutig eine dienstleistung. sehe da keine Probleme und würde notfalls auch klagen, denn der Gesetzeswortlaut ist doch einwandfrei erfüllt. :-) lg, Jive |
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§ 35a extrem - Clematis - 20.11.2008, 16:01
RE: § 35a extrem - Jive - 20.11.2008 16:50
RE: § 35a extrem - Clematis - 20.11.2008, 16:51
RE: § 35a extrem - Opa - 20.11.2008, 16:52
RE: § 35a extrem - Clematis - 20.11.2008, 18:03
RE: § 35a extrem - Opa - 20.11.2008, 18:20
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