Klagefähige Entscheidung
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17.11.2008, 12:40
Beitrag: #17
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RE: Klagefähige Entscheidung
zaunkönig schrieb:In aller Regel musste ich anschließend die Klage wieder zurücknehmen, weil durch Aufforderung des FG die Angelegenheit innerhalb kürzester Zeit erledigt war. Achtung: Juristenfalle! Die Klage in einem solchen Fall nicht zurücknehmen sondern für erledigt erklären. Bei Zurücknahme trägt man in jedem Fall die Kosten. Bei Erledigung bitte man quasie festzustellen, dass bei Klageerhebung die Sache zulässig und begründet war und deshalb nun noch über die Kosten entschieden werden muss. Wenn das FA eindeutig gemauert hat, ist die Erledigung somit kostengünstiger. |
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