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Klagefähige Entscheidung
17.11.2008, 11:23
Beitrag: #14
RE: Klagefähige Entscheidung
Wie wär´s mit: "Erbitte Entscheidung." o. Drohung "Untätigkeit".
Ich schreib dann auch gerne an den Sachgebietsleiter, warum denn nach solch langer Zeit der Bearbeiter nicht zu einer Entscheidung kommt, die Sache nicht endlich an die Rechtsbehelfsstelle abgibt, bzw. welche Fakten denn die RbSt denn noch braucht, um endlich eine entscheidung zufällen. Meist kommt dann recht schnell eine Entscheidung.
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Klagefähige Entscheidung - Kiharu - 14.11.2008, 20:18
RE: Klagefähige Entscheidung - Jive - 17.11.2008, 09:35
RE: Klagefähige Entscheidung - Opa - 17.11.2008 11:23

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