Klagefähige Entscheidung
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17.11.2008, 09:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2008 09:42 von Jive.)
Beitrag: #12
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RE: Klagefähige Entscheidung
Au weia .. so eine Diskussion wollt ich gar nicht lostreten ....
Mir ist schon bewusst, dass ich gegen einen ablehnenden Einspruch klagen kann. Mit dem Satz ging es mir allerdings eher um eine Ablehnung der AdV, die ich entsprechend entsprechend begründet haben möchte, da das FA bisher jegliche Stellungnahme zu dem Thema verweigert hat. Denn nach erfolgter Ablehnung der AdV durch das FA kann ich sehr wohl vor das FG ziehen .. nämlich gemäß § 69 FGO... aber evtl. hatte ich auch das wort " klage" unsauber benutzt. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der zuständige Sachbearbeiter und ich sind uns auch einig, dass diese Frage zur Klärung vor das FG wandern sollte ( bin mit dem ja schon seit über 1 Jahr deswegen im Kontakt). Allerdings muss ich auch zugeben,das ich über diese Formulierung nicht über mäßig nachgedacht habe. NAch diesem Thread werd ich sie dann wohl auch einmotten :-) Auf die Füße treten wollt ich damit keinem. lg,Jive |
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