Klagefähige Entscheidung
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16.11.2008, 22:34
Beitrag: #8
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RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Kiharu schrieb:Das ist wirklich gequirlter Mist. "ggf. in Form ...". Es gibt gar keine andere Alternative. Was also soll noch dass "ggf."? Und was bitte ist ein "klagefähiger Einspruchsbescheid"? Da waren Juristen am Werk: im allg. Verwaltungsrecht gibt es den Bescheid, Widerspruch und dann den "Widerspruchsbescheid". http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__73.html |
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