Klagefähige Entscheidung
|
16.11.2008, 21:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.11.2008 21:14 von meyer.)
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Kiharu schrieb:Das letzte Mal als ein Schreiben mit dem Satz "Sollten Sie unserem Einspruch nicht umgehend stattgeben, so bitte ich um Hergabe einer klagefähigen Entscheidung, damit wir den Klageweg bestreiten können." Sowas in der Richtung lese ich ab und an vom Finanzamt. Gerade mal nachgesehen. Allein in der letzten Woche: "Bei einer Aufrechterhaltung Ihres Einspruchs müsste ich hierüber ggfs. in Form eines klagefähigen Einspruchsbescheides entscheiden". (Ging um einen Alteinspruch wegen RV-Beiträgen 2004, also wohl mehr oder weniger Textbaustein). "Bitte teilen Sie mir innerhalb von vier Wochen mit, ob Sie den Einspruch zurücknehmen oder eine klagefähige Einspruchsentscheidung wünschen." (Geht um eine streitige Rechtsfrage). Zwar ist die klagefähige Einspruchsentscheidung sowas wie ein weißer Schimmel, aber ob da jemand auf Streit aus ist, ergibt sich doch wohl eher daraus, welcher Tonfall im gesamten Schriftverkehr mitschwingt. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste