Klagefähige Entscheidung
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15.11.2008, 11:15
Beitrag: #5
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RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Mein "Unmut" richtet sich hier keineswegs gegen Jive persönlich. Das möchte ich nochmal ausdrücklich betonen.
Zitat:hier ist jemand eher auf Streit als auf Erledigung aus Genau das ist der negative Unterton, welcher mit diesem Satz mitschwingt. Sowohl Berater als auch Finanzbeamte kämpfen mit den gleichen Waffen. Man sollte sich das Leben nicht unnötig gegenseitig erschweren. Das letzte Mal als ein Schreiben mit dem Satz "Sollten Sie unserem Einspruch nicht umgehend stattgeben, so bitte ich um Hergabe einer klagefähigen Entscheidung, damit wir den Klageweg bestreiten können." Davor hat der Berater noch seinen Unmut darüber kundgetan, dass die Aufwendungen doch im letzten Jahr anerkannt wurden und so sei es absolut unverständlich, dass sich das Finanzamt nun anders verhält. Antwort von Kiharu: Auf ihren Hinweis auf die Behandlung im Vorjahr hin, habe ich mir die entsprechenden Akten zum aktuellen Einspruchsverfahren beigezogen. Ihnen ist Rechts zu geben, dass das Finanzamt die Aufwendungen im Gegensatz zum jetzigen Einspruch anerkannt hat. Jedoch ist mir auch aufgefallen, dass auch dieser Bescheid durch sie wg. RV-Beträgen angefochten wurden. Da damit die Veranlagung noch offen ist, beabsichtige die dort berücksichtigten Aufwendungen im Rahmen einer Verböserung zu streichen. Im Übrigen habe ich bei der Überprüfung des aktuellen Rechtsbehelfs feststellt, dass folgende Aufwendungen .... zu Unrecht berücksichtigt wurden. Ich beabsichtige daher auch diese Festsetzung im Rahmen einer verbösernden Einspruchsentscheidung entsprechend zu ändern. Bitte teilen Sie mir mit, ob sie auch weiterhin an Ihrem Wunsch einer klagefähigen Entscheidung festhalten. MfG Als Antwort kam genau 1 Satz: Ich nehme meine Einsprüche zurück. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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