Dem Jive sein Steckenpferd .-)
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14.11.2008, 13:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2008 13:30 von Jive.)
Beitrag: #16
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RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Hihi :-)
War ja auch nicht so ein 08/15 einspruch. Habe 4 Seiten Einspruchsbegründung geschrieben und meine ganze Rechtsauffassung da mit verwurstet. Am meisten gespannt bin ich darauf, wie dass folgende Zitat aus dem vorlagebeschluss des BFH auseinandergenommen werden soll ( Beschluss vom 10. Januar 2008 VI R 17/07 Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 7. März 2007 13 K 283/06 ) Im Hinblick auf die Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG sei das Werkstorprinzip nicht umgesetzt worden: Wenn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte privat veranlasst seien, müsse die Nutzung des Fahrzeugs mit dem pauschalen Ansatz von 1 % des Listenpreises pro Monat abgedeckt sein. lg, Jive PS: Im übrigen habe ich bei Ablehnung bereits um eine klagefähige entscheidung gebeten... damit es sich die Damen und Herren nicht gleich zu einfach machen können |
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