künstliche Befruchtung
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11.11.2008, 10:08
Beitrag: #25
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RE: künstliche Befruchtung
Es gibt keine "Rechnung" im herkömmlichen Sinne für die Behandlung. Bei einer Rechnung eines Dt. Arztes wären die jeweiligen Leistungen aufgeführt. So etwas gibt es jedoch nicht in Spanien. Insofern kann ich die Eheleute 10mal auffordern eine detaillierte ordentliche Rechnung vorzulegen-sie werden sie mir nicht bringen können! Die Bezahlung erfolgte bar wg. Barzahlerrabatt. Nachweis könnte aber geführt werden. Die "Rechnung" beinhaltet lediglich den Endbetrag. Um überhaupt in eine rechtliche Beurteilung einzusteigen, ist schon die Mithilfe der Stpfl. nötig. Und beide sind zur Mitwirkung bereit.
Ich werde bestimmt nicht eine Entscheidung treffen, weil mir die Belege nicht gefallen. Ich bin schon bereit meine Arbeitszeit in diesen Fall zu stecken. Das ist mein Job und notfalls binde ich das Ministerium in die Entscheidung ein. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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