Kiharu schrieb:....
Und was die Geschichte mit dem Gespräch angeht: Dann kann ich eben nur entscheiden, wie es in der Akte steht. In der Akte steht die ärztl. Diagnose, Frau kann nicht mehr. Die "Rechnung" des Spaniers ist nur eine Quittung, ohne irgendeinen Hinweis darauf, was tatsächlich durchgeführt wurde. Mehrfache schriftliche Aufforderung den Sachverhalt aufzuklären, brachte nur Widersprüche. Erweiternde Belege wurden nicht eingereicht. Aber wenn Du deinen Mandanten rätst, sich nicht auf ein Gespräch einzulassen, dann wird man den Sachverhalt in meinem Fall nicht weiter aufklären können. Und da gerade bei den agB erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen, geht dieser Umstand zu Lasten der Stpfl.
Wenn es so ist, Anschreiben was definitiv bis dahin Deiner Ansicht nach vorzulegen ist, sonst Ablehnung - dann braucht es die Diskussion um Alter und Fruchtbarkeit eh nicht.
frankts