künstliche Befruchtung
|
11.11.2008, 09:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 09:41 von Kiharu.)
Beitrag: #23
|
|||
|
|||
RE: künstliche Befruchtung
Höherbesoldete Stelle: Einspruchsentscheidung
Das heisst, wenn ich meine knapp bemessene Zeit hier reinsteigere, kann sich das Blatt eventuell noch zum Guten wenden. Aber natürlich kann ich auch einfach sagen: Ich Indianer, Chef = Häuptling und Häuptlinge haben immer Recht. Dann wäre ich recht schnell mit der Sache druch. Und was die Geschichte mit dem Gespräch angeht: Dann kann ich eben nur entscheiden, wie es in der Akte steht. In der Akte steht die ärztl. Diagnose, Frau kann nicht mehr. Die "Rechnung" des Spaniers ist nur eine Quittung, ohne irgendeinen Hinweis darauf, was tatsächlich durchgeführt wurde. Mehrfache schriftliche Aufforderung den Sachverhalt aufzuklären, brachte nur Widersprüche. Erweiternde Belege wurden nicht eingereicht. Aber wenn Du deinen Mandanten rätst, sich nicht auf ein Gespräch einzulassen, dann wird man den Sachverhalt in meinem Fall nicht weiter aufklären können. Und da gerade bei den agB erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen, geht dieser Umstand zu Lasten der Stpfl. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste