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künstliche Befruchtung
10.11.2008, 18:47
Beitrag: #18
RE: künstliche Befruchtung
towel day schrieb:
Zitat:Nur soviel, Art. 3 GG und Steuerrecht ist Forschungsgegenstand meiner Diss.
Das ist schön. Dann können Sie ja sicherlich etwas genauer erklären, worin genau jetzt der Unterschied zwischen der 30jährigen ohne Kind und der 46jährigen mit zwei Kindern besteht.

Zwangsläufiger Kinderwunsch? Bei der zweiten Dame hat sich der Kinderwunsch, der hoffentlich in jeder Frau steckt schon 2x erfüllt. Auch aus den durchschnittlichen 1,33 Kindern je Frau in Deutschland lässt sich dann m.E. feststellen, dass das 3. Kind nicht moralisch oder sittlich Zwang ist. Etwas anderes könnte ich nicht argumentativ untermauern. Anders wäre es, wenn es bspw. in Deutschland Usus wäre, min. 4 Kinder zu haben bzw. min. 1 Sohn ohne geächtet zu werden. Es ist aber bisher "alles in bester Ordnung". Die Familie entspricht dem verfassungrechtlichen und wirklichen Leitbild Deutschlands: Vater, Mutter und 2 Kinder.

Zitat:Und in diesem Zusammenhang wüßte ich auch gerne Ihre - rechtliche - Meinung, wenn die Ärzte der 30jährigen vom Kinderwunsch abraten, weil eine hohe Wahrscheinlichkeit auf eine Behinderung des Kindes besteht.

Rechtliche Meinung in Bezug auf was? Der Arzt wird hoffentlich NIE sagen, das Kind sei abzutreiben, es würde "eh" behindert sein. Er soll und kann nur die Behinderung (mögliche) beschreiben und Folgen für die Eltern aufzeigen. Einen Rat kann er m.E. nur geben, wenn die Behinderung des Ungeborenen zur ernsthaften Gefahr für die Mutter wird. Alles andere kann ich schlecht beurteilen. Bin weder Straf- noch Medizinrechtler!

towel day schrieb:towel day (der grade zum 2. mal Papa wird (ohne AGB) und deshalb vielleicht etwas sensibel reagiert. Muß an den Hormonen liegen)

Ich kann dich ja verstehen, bin seit 14 Wochen stolzer Vater, aber juristisch iSd Gleichheitssatzes liegen bei den Müttern (bzw. Familien) wegen Alter und bestehender Familie Unterschiede von solcher Art und Gewicht, die m.E. eine unterschiedliche rechtliche Behandlung durch den Staat (hier aGB Anerkennung) ermöglichen und sogar voraussetzen.

Mfg

showbee
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künstliche Befruchtung - Kiharu - 07.11.2008, 19:03
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