künstliche Befruchtung
|
10.11.2008, 16:19
Beitrag: #16
|
|||
|
|||
RE: künstliche Befruchtung
showbee schrieb:Warum so barsch und unfreundlich?War weder barsch noch unfreundlich gemeint. Langsam müßten Sie mich doch kennen? Trotzdem sorry dafür. Zitat:Wie Kiharu schon schrieb, hat man hier ein Ehepaar mit Anfang 30 ohne Kinder, sieht die Sache schon anders aus.Warum? Wenn eine 30jährige kein Kind auf natürlichem Weg bekommen kann, sagt der Staat, o.k. Bei einer 46jährigen sagt er: "Nö, Du hast schon zwei, ein drittes ist nicht zwangsläufig" Ein Unterschied, den ich nicht erkennen kann. Entweder die künstliche Befruchtung ist - bei entsprechender medizinischer Indikation - abzugsfähig, oder sie ist es nicht. Zitat:Es ist ein Unterschied ob der Staat ein Kinderwunsch nicht genehmigt, ihn also aktiv verhindert oder ob er ihn nicht unterstützt.Das ist schon klar. Wir reden hier nur über AGB. Dass der Staat nicht sagt: "Du darfst keines kriegen" steht ja nicht zur Debatte. Zitat:Nur soviel, Art. 3 GG und Steuerrecht ist Forschungsgegenstand meiner Diss.Das ist schön. Dann können Sie ja sicherlich etwas genauer erklären, worin genau jetzt der Unterschied zwischen der 30jährigen ohne Kind und der 46jährigen mit zwei Kindern besteht. Ich meine im Bezug auf die Zwangsläufigkeit. Und in diesem Zusammenhang wüßte ich auch gerne Ihre - rechtliche - Meinung, wenn die Ärzte der 30jährigen vom Kinderwunsch abraten, weil eine hohe Wahrscheinlichkeit auf eine Behinderung des Kindes besteht. Wie gesagt, es geht mir nicht um die Frage, ob der Staat überhaupt an den Kosten beteiligt werden soll. Sondern auf den Unterschied zwischen den beiden Fällen. Ich vermag da nämlich keinen zu erkennen. Ausser, man trifft eine Wertung, welcher Kinderwunsch denn nun "förderfähig" ist. Und das steht dem Staat m.E. nicht zu. Erst Recht ein Gruß towel day (der grade zum 2. mal Papa wird (ohne AGB) und deshalb vielleicht etwas sensibel reagiert. Muß an den Hormonen liegen) Gruß towel day |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste