künstliche Befruchtung
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10.11.2008, 15:26
Beitrag: #15
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RE: künstliche Befruchtung
Hallo Towel,
Zitat:Sorry, aber finden Sie nicht, dass Sie hier in Bereiche vorstoßen, in denen Sie nix verloren haben? Warum so barsch und unfreundlich? Zitat:Ob der Staat sich an sowas beteiligen soll/muß ist m.E. grds. diskutabel. Nicht aber die Motive des einzelnen und schon gar nicht eine technokratische Bewertung der Begleitumstände wie z.B. dem Alter. Wer persönliche Unbilligkeit ins Spiel bringt (und nichts anderes ist der Antrag auf Anerkennung von aGB), der muss auch persönliche Gründe ins Spiel bringen und diese tragfähig machen. Die Diskussion der möglichen Abzugsfähigkeit kann NIE abstrakt entschieden werden. Es geht hier ja nicht um Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit sondern um höchstpersönliche Belange. Wie Kiharu schon schrieb, hat man hier ein Ehepaar mit Anfang 30 ohne Kinder, sieht die Sache schon anders aus. Es ist ein Unterschied ob der Staat ein Kinderwunsch nicht genehmigt, ihn also aktiv verhindert oder ob er ihn nicht unterstützt. "Der Staat" ist m.E. nicht für jegliche Lebenslage der große Bruder der immer unterstützend zur Seite stehen muss. Der Verweis auf die Schröder Adoption geht somit fehl. Ich denke nicht, dass Schröder Aufwendungen dieser Adoption hätte als aGB durchbringen können. Das Steuerrecht und die Anerkennung von aGB sollte man nicht auf solch ideologisches Terrain hieven. Es gibt immer Grenzfälle, dafür gibt es dann auch Billigkeitsmaßnahmen oder Hilfe von Dritter Seite (Spenden). Es ist aber nicht so, dass hier der Gleichheitssatz unumwunden anzuwenden wäre und Gleichbehandlung verlangt. Gleichheit iSv Art. 3 GG meint Vergleichbarkeit, nicht Identität! Und ich muss jetzt nicht ausfallend werden, "Sie" schreiben und von "Bereichen" sprechen in denen man "nichts verloren" hat. Nur soviel, Art. 3 GG und Steuerrecht ist Forschungsgegenstand meiner Diss. Das BVerfG stellt immer auf Ungleichbehandlungen "von solcher Art und von solchem Gewicht" ab. Insoweit ist auch der Gesetzgeber und schon lange nicht die FinVerw verpflichtet jeden "Kinderwunsch" mitzufinanzieren. Aus Art. 3 GG so etwas herzuleiten wäre rechtsdogmatisch verfehlt. Dann könnte man aus Art. 3 GG auch eine gleiche Steuerlast (1.000 Euro mtl.) für jeden ableiten. Dennoch einen Gruß, showbee |
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