künstliche Befruchtung
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10.11.2008, 14:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2008 14:55 von Kiharu.)
Beitrag: #14
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RE: künstliche Befruchtung
Zitat:Ich gebe aber zu Bedenken, dass "klassische" AGB ja gerade auch solche Arzneikosten sind, die von den KK nicht bezahlt werden. Sonst bräuchte man den Abzug als AGB ja gar nicht. Insoweit mag es da schon einen - rechtlichen - Unterschied geben. Deshalb habe ich den Fall ja hier zur Diskussion gestellt. Wenn die Entscheidung auf der Hand liegen würden, dann könnte ich die sehr wohl alleine treffen. Und so einfach, dass ich sage, die KK hat nicht bezahlt, dann erkennt das Finanzamt auch nicht an, mache ich es mir bestimmt nicht. Nur, Hinweise, dass mich die privaten Motive nicht zu interessieren haben, bringen mich leider nicht weiter. Denn wie sagt Clematis immer so schön? STEUERRECHT IST KEINE WUNSCHKONZERT Knachpunkt ist und bleibt die Zwangsläufigkeit und die Tatsache, dass ein gleichgelagerter Fall bisher nicht entschieden wurde. @tolledeu In meinem Streitjahr stand es noch nicht fest. Letzte Rechnung vom Frauenarzt enthielt aber entsprechenden Test. Persönlich wünsche ich es ihr. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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