künstliche Befruchtung
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10.11.2008, 14:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2008 14:45 von towel day.)
Beitrag: #13
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RE: künstliche Befruchtung
Kiharu schrieb:Warum also darf dieser Aspekt im Sozialrecht angeführt werden, soll im Steurrecht aber indiskutabel sein?Naja, ich halte das auch im Sozialrecht für indiskutabel. Das BVerfG offensichtlich nicht. Darüber, ob die Voraussetzungen für stl. AGB jetzt von denen der Erstattung durch die KK abweichen ("sittliche und tatsächliche Gründe"), denke ich jetzt mangels Zeit und Lust nicht nach. Ich gebe aber zu Bedenken, dass "klassische" AGB ja gerade auch solche Arzneikosten sind, die von den KK nicht bezahlt werden. Sonst bräuchte man den Abzug als AGB ja gar nicht. Insoweit mag es da schon einen - rechtlichen - Unterschied geben. Gruß towel day |
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