künstliche Befruchtung
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10.11.2008, 14:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2008 14:45 von Kiharu.)
Beitrag: #11
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RE: künstliche Befruchtung
@towel day
Zitat:schon gar nicht eine technokratische Bewertung der Begleitumstände wie z.B. dem Alter. Also § 27a Abs. 3 SGB V Zitat: Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben; der Anspruch besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet habennimmt zumindest den Krankenkassen die Entscheidung ab. Warum also darf dieser Aspekt im Sozialrecht angeführt werden, soll im Steurrecht aber indiskutabel sein? Zitat:Nein, das sind wir uns nicht einig. Eine derartige Bewertung steht dem Staat und auch sonstjemand nicht zu. Der Staat hat bereits eine derartige Bewertung vorgenommen. Die Altersgrenzen wurden vom BGH hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit bereits überprüft. Das Pikante an diesen Fällen ist immer, dass man im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung in sehr private Bereiche reingehen muss. Das ist auch mir nicht sehr angenehm, leider aber nicht zu ändern. Solange im Steuerrecht keine ähnlichen Regelungen vorhanden sind, wie im Sozialrecht, solange muss ich leider unangenehme Fragen stellen und Entscheidungen treffen, welche für den Einzelnen in seiner Situation nicht immer angenehm sind. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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