künstliche Befruchtung
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10.11.2008, 12:48
Beitrag: #7
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RE: künstliche Befruchtung
Den Samen des eigenen Mann können wir als gegeben hinnehmen. Sonst wären wir bei einer heterologen Befruchtung und damit raus dem § 33 EStG.
Auch bei Männern können Defekte dahingehend vorliegen, das die kleinen Brüderchen nicht mehr so flott unterwegs sind. Und dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder man sortiert die schnellsten raus und bringt sie per "Verlängerung" direkt an den Ort des Geschehens oder man entnimmt bei der Frau Eizellen und befruchtet direkt im Reagenzglas mit den Samen des Mannes und setzt die Eizellen wieder ein. "Defekt" heisst nicht gleich, es geht gar nichts mehr. Die kleine Brüderchen sind schon noch zu was zu gebrauchen, nur allein schaffen sie es nicht mehr. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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