künstliche Befruchtung
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07.11.2008, 19:03
Beitrag: #1
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künstliche Befruchtung
Habe einen besonderen Fall der künstlichen Befruchtung zu beurteilen. Ehepaar macht in seiner Erklärung ca. 20.000 € für eine künstliche Befruchtung in Spanien geltend. Ansich nichts Ungewöhnliches, nur er ist über 50 Jahre und sie 46. Selbst das würe ich noch nicht als K.O. ansehen aber sie haben bereits 2 quicklebendige eigene Kinder.
![]() Bei den eingereichten Rechnungen steht als Diagnose: sekundäre Steriliät bei der Frau. Das mag wohl sein, denn die Dame ist ja schon 46. Das Alter der beiden war auch das K.O. Kriterium für die Krankenkassen. Die brauchen die Aufwendungen nämlich nicht übernehmen (sonst 50%). Die Altersgrenze ist vom BGH auch als verfassungsgemäß bestätigt wurden. Ich würde die Aufwendungen ablehnen, wegen fehlender Zwangsläufigkeit. Die Eheleute haben bereits 2 Kinder und dass es irgendwann mit weiteren Kindern nicht mehr klappt ist wohl natürlich aber mit 46 Jahren bei einer Frau nicht wirklich krankhaft. Im Rahmen einer Stellungnahme sagt die Frau nun aber, dass das "Problem" bei ihrem Mann liegt. Sollte sie das beweisen können, hätte ich keine Argumentationsgrundlage, denn Männer sind bekanntlich wesentlich länger in der Lage, Nachwuchs zu zeugen. Komme mir komisch vor, wenn ich behaupte, faule Spermien seien mit über 50 normal und nicht krankhaft, nur um damit die Zwangsläufigkeit zu verneinen. Leider ist m.E. so ein Fall nich nicht von der Rechtsprechung entschieden worden. Ich wollte mich deshalb hier noch mal umhören, um noch ein paar andere Meinungen zu bekommen. Wie steht ihr dazu? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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