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Ausfuhrlieferung Drittland
05.11.2008, 14:39
Beitrag: #8
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
@Jive & Towel,

ich gebe zu bedenken, dass diese Vorgehensweise (Kaution) nicht gesetzlich ist und m.E. auch zur Steuerhinterziehung auf Zeit führen kann. Grund: Die Lieferung ist erstmal steuerbar (kein Problem). Die Steuerfreiheit ist Ausnahme der Regel und muss nach §§ 4 Nr. 1a, 6 UStG iVm §§ 8ff. UStDV ein Mehr an Voraussetzungen erfüllen. Insoweit ist der Ausfuhrnachweis zur Behandlung als Steuerfrei Pflicht. Wenn also ein Unternehmer eine Lieferung schon dann als Ausfuhr behandelt (und somit in der UStVA nicht als USt-pflichtig ausweist), ist das Steuerhinterziehung auf Zeit. Die nachträgliche Übergabe der Ausfuhrpapiere etc. rechtfertigt nur zur Änderung der BMG nach § 17 UStG im dann betreffenden Veranlagungszeitraum. Mehr nicht. Also insbesondere dann ein Problem, wenn zwischen beiden Daten (Lieferungszeitpunkt und Zeitpunkt des Nachweises entspr. UStDV) ein 10. des Monats lag.

Ist zwar sicherlich "krümelkackerisch", aber dennoch ein Grund dies als StB nicht seinen Mandanten als Gestaltungsempfehlung auf den Weg zu geben. Schlimm wird es dann, wenn mal eine Erhöhung des USt-Satzes kommt (und die kommt mit Gewissheit irgendwann mal wieder) und die Ausfuhrpapiere nicht kommen...

Mfg

showbee
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland - Jive - 05.11.2008, 09:28
RE: Ausfuhrlieferung Drittland - Jive - 05.11.2008, 11:52
RE: Ausfuhrlieferung Drittland - showbee - 05.11.2008 14:39

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