Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ausfuhrlieferung Drittland
04.11.2008, 19:35
Beitrag: #2
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Hallo,



ich empfehle in so einem Fall immer folgendes:


Berechnung Brutto.

Nur gegen Zusendung der Ausfuhrnachweise und Originalrechnung gibt es die Umsatzsteuererstattung und da wird eine neue Rechnung ausgestellt mit Verweis auf den Sachverhalt.

Wir hatten teilweise zu gutmütige Kunden, denen versprochen wurde die Ausfuhrbestätigung nachzuschicken...

Naja die haben dan Pech gehabt, da sie nur netto berechnet haben und so auf der MwSt sitzen geblieben sind...

Viele Grüße...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ausfuhrlieferung Drittland - PiranhaVS - 04.11.2008 19:35
RE: Ausfuhrlieferung Drittland - Jive - 05.11.2008, 09:28
RE: Ausfuhrlieferung Drittland - Jive - 05.11.2008, 11:52

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation