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Zahnarzt - umsatzsteuerliche Organschaft?
31.10.2008, 21:21
Beitrag: #3
RE: Zahnarzt - umsatzsteuerliche Organschaft?
Bin auch eher der Meinung keine organisatorische Eingliederung. Es gab da in letzter Zeit einige BFH-Urteile, die für die organisatorische Eingliederung darauf abgestellt haben, dass in der Organgesellschaft die Durchsetzung der Willensbildung durch den Organträger durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt sein muss.

Dies ist in der Regel nur bei der Möglichkeit der Bestimmung durch die Geschäftsführungsorgane der Fall, es reicht nicht aus, dass der Organträger über die Gesellschafterversammlung in der GmbH bestimmen kann, da die "normale" Geschäftstätigkeit normalerweise vom GF bestimmt wird, ohne im Einzelfall Genehmigungen der Gesellschafterversammlung zu benötigen.

Der BFH hat dabei einige FG-Urteile gekippt, die aus der finanziellen Eingliederung eine Art Vermutung der organisatorischen Eingliederung abgeleitet hatten.
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RE: Zahnarzt - umsatzsteuerliche Organschaft? - meyer - 31.10.2008 21:21

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