Datenaustausch
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24.10.2008, 09:44
Beitrag: #6
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RE: Datenaustausch
Zitat:bin mir nicht sicher, ab es hört sich nach Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes an, wenn der EG Bescheid in 2008 unrichtig war. Also eine Rücknahme ist es ganz bestimmt nicht. § 7g EStG enthält in Abs. 4 eine eigenständige Korrekturvorschrift und unabhängig, ob die steuerrechtlichen Korrekturvorschriften auch beim Elterngeld zur Anwendung kommen, sehe ich hier keine "Rechtswidrigkeit". Rechtswidrig ist ein VA, wenn er zum Zeitpunkt des Erlasses gegen geltendes Recht verstösst. Tut er aber nicht! Sondern er war rechtmäßig. Datenaustausch findet (derzeit) nicht statt. Aber ich kann mir vorstellen, dass es irgendwo in den Tiefen der SGB einen Passus gibt, der sinngemäß lautet: Sollten sich später Änderungen beim Einkommen ergeben, welche Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben, so ist der Elterngeldempfänger verpflichtet diese der Elterngeldstelle mitzuteilen. Was passiert, wenn mans nicht tut und es kommt raus, bleibt nun der Fantasie des Lesenden überlassen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Datenaustausch - towel day - 23.10.2008, 17:21
RE: Datenaustausch - Opa - 23.10.2008, 19:05
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