Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
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23.10.2008, 13:29
Beitrag: #23
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Hallo Dragon,
ja sicher, ich habe diese Antwort auch erwartet und sogar erhofft. Wie gesagt schreibe ich eine Diss zu einem Thema in der diese Anfrage passte. Es geht hier nur darum aufzuzeigen, dass der Bundesgesetzgeber und die Landesfinanzverwaltung unabgestimmt handeln. Belegverzicht und Verschiebung auf F�lle unter � 173 AO bzw. Hinterziehung f�hrt faktisch zum Problem der Dummensteuer. Die Kontrollen sind alles in allem lax und jeder kann als Arbeitsmittel etc. in Anlage N einschreiben was er f�r oportun h�lt. Das hat nichts mehr mit gleichm��iger Festsetzung zu tun, und eben diese muss der Bundesgesetzgeber aber �ber gesetzliche Ma�nahmen erm�glichen. Wenn die Landesfinanzverwaltung jenseits von AO Normen einfach einen Belegverzicht erkl�ren, ohne dass der Bundesgesetzgeber erweiterte Nachpr�fungs- und �nderungsnormen in die AO einbaut, haben wir ein Problem. So sehe ich das so und mE hat das BVerfG das auch so gesehen (sh. das Urteil in der Anfrage). H�chst problematisch, wenn man bedenkt, was das BVerfG mit nicht durchsetzbaren Normen so macht... |
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