Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
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17.10.2008, 08:46
Beitrag: #14
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RE: Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
@meyer
Ja, du hast Recht, die Forderung fällt unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a. F. Unabhängig davon brüte ich seit 2 Stunden über dem Schmidt und komme auch immer wieder dazu, dass die Steuerfreiheit gegeben ist, wenn die Forderung vor dem 01.01.2009 angeschafft wurde und dies würde sogar gelten, wenn es keine Forderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a. F. wäre. Das heisst im Ergebnis: Keine Gegenstimme mehr von mir Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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