Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
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16.10.2008, 22:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2008 22:37 von meyer.)
Beitrag: #13
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RE: Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
Kiharu schrieb:ABER: Ich glaube nicht, dass deine Forderung unter d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG a. F. fällt, da die Rückzahlung mehr als ungewiss war.Da sehe ich eigentlich überhaupt kein Problem, da es um eine normale Darlehnsforderung geht. Denn bei der Klassifizierung kommt es nicht darauf an, dass eine Forderung tatsächlich werthaltig ist. Die Rückzahlung des Kapitals ist natürlich dennoch zugesagt, lediglich der Umfang der Realisierbarkeit der Rückzahlung ist unklar. Wäre das nicht der Fall, wären ja auch Zinszahlungen auf die (nicht voll werthaltige) Forderung nicht nach §20 Abs. 1 Nr. 7 a. F. steuerpflichtig. Das wiederum würde ganz neue steuerliche Möglichkeiten eröffnen... Dazu sollte ansonsten auch jeder EStG-Kommentar zur alten Fassung etwas hergeben. |
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