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Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
16.10.2008, 17:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2008 17:22 von phönix.)
Beitrag: #9
RE: Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
showbee schrieb:Vermute: Satz 6

"§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 in der Fassung des Artikels 1 des
Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ist erstmals auf nach dem 31. Dezember
2008 zufließende Kapitalerträge aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen
anzuwenden."

O.K. - also Zufluss!!! Nochmaliges Lesen des Gesetzes schadet nichts.

Was ich aber damals nicht lösen konnte, war die Frage, ob die Versteuerung ab 2009 in die Abgeltungssteuer rutscht, oder die Erträge doch der individuellen Besteuerung unterliegen. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?

schönen Tag noch

phönix
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RE: Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung - phönix - 16.10.2008 17:21

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