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Fahrten Wohnung-Dienststelle
16.10.2008, 15:00
Beitrag: #5
RE: Fahrten Wohnung-Dienstreise
Zitat:Keine Ahnung wie oft der Fährt, unregelmässig, so hab ich das verstanden.
Das müsste man schon mal wissen.
Zitat:ab 2008 in den Richtlinien
Eben, ab 2008. Die kommen auch erst für den VZ 2008 zum Tragen. Aber grundsätzl. sind die Unterschiede zw. den alten und neuen RL auch nicht so gravierend in dieser Beziehung.
In der alten Fassung steht bspw.: "z.B. Betrieb oder Zweigbetrieb"
Inder neuen Fassung: "unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt."
Aber das kannst du ja selber lesen. Letztendlich kommt es m.E. nur auf die Häufigkeit an.
Alt: "dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit"
Neu: "Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit"
Ein gelegentlicher Besuch im Labor erfüllt weder die alte, noch die neue Fassung. Der "Mittelpunkt..." dürfte immernoch der Hörsaal sein.
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RE: Fahrten Wohnung-Dienstreise - Opa - 16.10.2008, 14:27
RE: Fahrten Wohnung-Dienstreise - Opa - 16.10.2008 15:00

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